Unsere Kautionsversicherung

Unser Firmensitz als Kuba-Tanzreisen-Veranstalter befindet sich in Frankfurt am Main, daher unterliegen wir dem deutschen Reiserecht. Dies bietet euch eine hohe Sicherheit, unter anderem durch die in Deutschland vorgeschriebene Kautionsversicherung (Insolvenzversicherung) und Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung.

Urlaub soll für unsere Kunden die schönste Zeit des Jahres sein. 

Doch wenn ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden muss, wird aus dem Traumurlaub für alle Beteiligten schnell ein Albtraum.

Darum ist eine umfängliche Kundengeldabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und so wichtig. Reiseveranstalter bzw. Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

Reisesicherungsscheine:

Als Nachweis für die Insolvenzabsicherung unserer Kunden durch die Kautionsversicherung für Reiseanbieter müssen wir jedem unserer Reisenden bereits bei Anzahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aushändigen. Dadurch weisen wir ihm den direkten Anspruch gegen einen Kundengeldabsicherer (hier die R+V Versicherung mit Sitz in Wiesbaden) nach.

Der Sicherungsschein garantiert dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Reisepreises, falls wir als Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen können.

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