Geschäftsbedingungen

01. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die in der Regel nur schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck oder online über unser Online-Anmeldeformular vorgenommen werden kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigene einsteht, sofern er entsprechende ausdrückliche Verpflichtung durch gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme und der Übermittlung der Reisebestätigung / Rechnung durch den Reiseveranstalter zustande. Zur schriftlichen Reisebestätigung ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, falls die Buchung der Reise durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Die Reisebestätigung und Rechnung erhält der Reisende erst dann, wenn die Mindestanzahl von Reiseteilnehmern, in der Regel zehn, erreicht ist.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Zeit dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

02. Anzahlung und Restzahlung
2.1 Mit Vertragsschluss und Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 20 % des Reisepreises.

2.2 Die Restzahlung ist von dem Reisenden sofort nach Eingang der Reisebestätigung /Rechnung, spätestens jedoch sechs Wochen vor Reiseantritt fällig (Zahlungseingang Conexión).

2.3 Bei Buchungen kürzer als sechs Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

2.4 Alle Zahlungen sind auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto einzuzahlen.

2.5 Ohne vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. In diesem Fall sind wir zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren berechtigt.

03. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin erhaltenen Hinweise und Erläuterungen. Die in den genannten Unterlagen enthaltenen Angaben sind unter Berücksichtigung der landesüblichen Gepflogenheiten für den Reiseveranstalter maßgebend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

04. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hotelpauschalen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung durch den Reiseveranstalter, in jedem Falle jedoch vor Reiseantritt, diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen. Der Ausfall von eingeladenen Lehrern/Kursleitern berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Reisepreises. Bei solch einem Ausfall stellen wir unverzüglich Ersatz, um die angebotenen Kurse durchführen zu können. Eine Minderung des Reisepreises ist auch ausgeschlossen, sollten Sie die Kurse/Workshops nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen. Wir behalten uns vor, die Kurszeiten je nach Bedarf zu ändern, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen.

04a. Nicht in Anspruch genommene Leitungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den jeweiligen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind und vom Reisenden rechtzeitig angemeldet wurden.

05. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail vorzunehmen. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Reisebeginns in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

1. Individualreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
am Reise-Antrittstag 100 %

2. Gruppenreisen
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts 90 %

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Storno/ Rücktritts-Gebühren bei dieser Art Reisen höher veranschlagt werden, da trotz eines Ausfalls Ihrerseits die Lehrer und Kursleiter bezahlt werden müsse. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer nach Genehmigung des Reiseveranstalters durch eine andere Person ersetzen lassen. In diesem Falle erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,–. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Reisevertrag aus welchen Gründen auch immer widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

06. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann insbesondere in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder festgesetzten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

07. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

08. Haftung des Reiseveranstalters
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend den Ortsüblichkeiten der jeweiligen Reiseländer. Wir selbst haften nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung der jeweiligen Unternehmen. Hier gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommens oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

09. Gewährleistung durch den Veranstalter
09.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung bringt.

09.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

09.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

09.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommt der Reisende schuldhaft diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass /Visa/Zoll – und Gesundheitsvorschriften
Für die Beachtung und Einhaltung von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Nicht- oder Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt. Für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

15. Veröffentlichung von Bildmaterial
Bei Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich bereit, dass wir Bildmaterial und Videos auf denen Sie sichtbar dargestellt sind, zu eigenen Werbezwecken nutzen können, z. B. auf unserer Internetseite.

Veranstalter:
Tanzreisen Conexión
Oliver Leip
Hermannstraße 31
60318 Frankfurt
Telefon: + 49 (0) 163 8236708
E-Mail: o.leip@tanzreisen-conexion.de
www.tanzreisen-conexion.de